Wie weit ein Dachzelt oder eine Dachbox in Deutschland überstehen darf, ist nach § 22 StVO gesetzlich geregelt. Werden die Vorgaben oder die Kennzeichnung nicht eingehalten, sind Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten möglich.
Auch ist es gefährlich, steht ein Dachzelt zu weit über. Denn ein überstehendes Dachzelt hat bei Brems- oder Ausweichmanövern mehr Hebelwirkungen und verursacht so einen längeren Bremsweg.
Des Weiteren kann ein zu großer Überstand die Statik des Daches oder Dachträgers überfordern, auch wenn die zulässige Dachlast eingehalten wird.
Du siehst, es gibt viele gute Gründe, zu wissen, wie weit ein Dachzelt überstehen darf. Deshalb haben wir dir in diesem Artikel zusammengetragen, worauf bei Ladung auf dem Dach zu achten ist. einstellen
So weit darf ein Dachzelt überstehen
Wie weit ein Dachzelt ein Überstehen darf, ist gesetzlich geregelt, demnach gilt:
Ein Dachzelt darf in Deutschland nach § 22 StVO so weit überstehen:
- Nach Vorne: Gar nicht (0 cm):
Bei Fahrzeugen unter 2,50 m Höhe darf das Dachzelt oder die Dachbox nicht über den vordersten Punkt des Autos (z. B. die Stoßstange) hinausragen. - Nach Hinten: Maximal 1,50 m:
(bei Fahrten über 100 km). Ragt das Dachzelt bzw. Dachbox aber mehr als 1 m über die Rücklichter hinaus, muss sie mit einer hellroten Fahne (30×30 cm) gekennzeichnet werden. - Zur Seite: Maximal 40 cm:
über die Fahrzeugleuchten (Außenkante der Scheinwerfer/Rückleuchten) auf jeder Seite. Die Gesamtbreite von Auto plus Ladung darf 2,55 m nicht überschreiten.
In anderen Ländern darf ein Dachzelt unterschiedlich weit überstehen
Wie weit ein Dachzelt in Deutschland überstehen darf, weißt du nun. Doch oft reist man in andere Länder mit seinem Dachzelt. Deshalb ist es bereits vor dem Trip sinnvoll, die Bestimmungen der Länder der Reiseroute zu ermitteln.
Nur so vermeidet man Bußgelder oder im schlimmsten Fall auch ein Fahrverbot.
Für dich haben wir eine Tabelle erstellt, die dir zeigt, wie weit Ladung auf dem Dach überstehen darf, in beliebten europäischen Ländern.
| Land | Überstand Vorne | Überstand Hinten | Überstand Seite | Kennzeichnungspflicht | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| 🇩🇪 Deutschland | Verboten (bei PKW-Höhe ≤ 2,50 m) |
Max. 1,50 m (> 100 km Fahrt) Max. 3,00 m (≤ 100 km Fahrt) | Gesamtbreite max. 2,55 m. Überstand > 40 cm über Leuchten muss gekennzeichnet werden. |
Wann: Bei > 1,00 m Überstand hinten. Wie: Rote Fahne/Schild (30x30 cm) oder Zylinder. Nachts zusätzlich rotes Licht/Reflektor. | § 22 StVO, § 32 StVZO |
| 🇦🇹 Österreich | Kennzeichnungspflicht bei > 1,00 m | Max. 25% der Fahrzeuglänge | Max. 20 cm pro Seite (Gesamtbreite max. 2,55 m) |
Wann: Bei > 1,00 m Überstand vorne/hinten. Wie: Weiße Tafel (25x40 cm) mit rotem Rand. Nachts zusätzlich Licht/Reflektor. | § 101 KFG |
| 🇨🇭 Schweiz | Max. 3,00 m (ab Mitte Lenkrad) | Max. 5,00 m (ab Mitte Hinterachse) | Verboten für Dachlast |
Wann: Bei > 1,00 m Überstand hinten. Wie: Gut sichtbare Fahne oder Wimpel. | Art. 30, 58 VRV |
| 🇮🇹 Italien | Verboten | Max. 30% der Fahrzeuglänge (nur unteilbare Ladung) | Max. 30 cm über Leuchten (Gesamtbreite max. 2,55 m) |
Wann: Immer bei Überstand hinten. Wie: Spezifische Warntafel (50x50 cm, 5 rote Streifen). Bei voller Breite 2 Tafeln. | Art. 164 CdS |
| 🇪🇸 Spanien | Verboten (für PKW) | Max. 15% der Fahrzeuglänge (unteilbare Ladung) | Max. 40 cm pro Seite (Gesamtbreite max. 2,55 m) |
Wann: Immer bei Überstand hinten. Wie: Spezifische V-20 Warntafel (50x50 cm, 3 rote Streifen). Bei voller Breite 2 Tafeln (umgekehrte V-Form). | Art. 15 RGC |
| 🇫🇷 Frankreich | Verboten | Max. 3,00 m | Gesamtbreite max. 2,55 m. |
Wann: Bei > 1,00 m Überstand hinten. Wie: Reflektierendes Schild. Nachts zusätzlich rotes Licht. | Art. R312-19 ff. |
| 🇳🇱 Niederlande | Max. 1,00 m (unteilbare Ladung) | Max. 1,00 m (unteilbare Ladung) | Max. 20 cm pro Seite | Keine Kennzeichnungspflicht für die bei PKW erlaubten Überstände. | Regeling Voertuigen |
| 🇩🇰 Dänemark | Kennzeichnungspflicht bei > 1,00 m | Kennzeichnungspflicht bei > 1,00 m | Kennzeichnungspflicht bei > 15 cm pro Seite |
Wann: Siehe Spalten links. Wie (nicht-gewerblich/tags): Helles Tuch. Wie (gewerblich/nachts): Weißer Zylinder mit roten Streifen + Lichter. | Bek. om afmærkning... |
| 🇸🇪 Schweden | Kennzeichnungspflicht bei > 1,00 m (oder schlechter Sicht) | Kennzeichnungspflicht bei > 1,00 m | Max. 20 cm pro Seite (Gesamtbreite max. 2,60 m) |
Wann: Siehe Spalten links. Wie (tags): Auffällige Flagge. Wie (nachts): Lichter (weiß vorne, rot hinten) + Reflektoren. | Trafikförordningen |
| 🇳🇴 Norwegen | Max. 1,00 m, aber immer kennzeichnungspflichtig | Kennzeichnungspflicht bei > 1,00 m | Max. 15 cm pro Seite |
Wann: Immer vorne; > 1,00 m hinten; > 15 cm seitlich. Wie: Rot-weiße Vorrichtung (längs); rot-gelbe Tafeln (seitlich). Nachts zusätzlich Lichter. | Forskrift om bruk... |
Die richtige Befestigung von einem Dachzelt auf Dachträger
Die richtige Befestigung von einem Dachzelt auf einem Dachträger ist mindestens genauso wichtig, wie die Vorgaben zur Dachladung. Denn ist ein Dachzelt nicht ordnungsgemäß befestigt, kann es vertuschen, sodass es zu weit übersteht. Im schlimmsten Fall löst sich das Zelt sogar ganz.
Deshalb möchten wir Dir hier kurz erklären, wo drauf Du bei der Befestigung auf einem Dachträger unbedingt achten musst.
Fangen wir aber ganz von vorne an: Ein Dachträger ist eine stabile Halterung aus Metall oder Aluminium, die quer über das Fahrzeugdach montiert wird. Dieser dient als Verbindung zwischen Auto und Dachzelt, da das Zelt nicht direkt auf dem Autodach befestigt werden darf. Denn ohne Dachträger würde die Fahrzeugkarosserie beschädigt. Das Dachzelt sollte stets mit originalen Montageteilen des Herstellers befestigt werden.
Dabei ist Folgendes besonders wichtig:
- Achte auf die zulässige Dachlast Deines Fahrzeugs. Dein Dachträger und Dein Dachzelt darf die Dachlast Deines Autos nicht übersteigen. (Herstellerangabe, meist zwischen 50 und 100 kg).
- Verwende passende Dachträger mit einer TÜV- oder Herstellerfreigabe für Dein Fahrzeugmodell.
- Überprüfe die Befestigung von Deinem Dachzelt auf dem Dachträger regelmäßig. Prüfe alle Schrauben und Klemmen, besonders nach den ersten Fahrten.
- Das Dachzelt muss mittig, fest und vibrationsfrei befestigt werden, damit keine Unwucht oder Gefahr beim Fahren entsteht.

